F&Qs zur Vorbereitung Ihrer individuellen Ernährungsberatung
Bevor Sie sich zu einer professionellen Ernährungsberatung entscheiden, gibt es sicherlich ein paar Fragen, die wir Ihnen hier bereits beantworten können:
In einem kostenlosen Vorabgespräch per Telefon oder Mail besprechen wir alles Organisatorische und vereinbaren einen ersten Termin. Bei diesem ersten Beratungstermin geht es darum, Ihr Anliegen zu klären und einen Überblick über Ihre Situation zu bekommen. Gemeinsam werden wir Ihre persönlichen Ziele herausfinden und definieren.
In den meisten Fällen werden wir Sie bitten ein Ernährungsprotokollzu führen. Damit lernen wir Ihren bisherigen Speiseplan am besten kennen.
Schritt für Schritt arbeiten wir daran, dass Sie Ihre persönlichen Ziele erreichen. Wir unterstützen Sie an der Stelle, an der Sie Hilfe brauchen: Hintergrundinformationen, Essensplan, Einkaufshilfen, Vorschläge für Mahlzeiten, Rezepte, Organisation des (Ess-) Alltags, Motivation…
Wichtig: Sie bestimmen, wie viel Veränderung auf einmal Sie sich zutrauen!
Gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich grundsätzlich an den Kosten für Ernährungsberatung! Die Höhe variiert stark von Kasse zu Kasse (von 75 bis 500 Euro). Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse nach dem aktuell gültigen Satz.
Hinweis: Der Betrag ist auf jeden Fall höher, wenn eine medizinische Indikation für eine Ernährungstherapie vorliegt. Ob das auf Sie zutrifft prüfen Sie bitte anhand der aufgelisteten Indikationen in der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung. Sie können dieses Formular ausdrucken und von Ihrem Arzt ausfüllen lassen. Die Krankenkassen akzeptieren aber auch eine formlose Zuweisung zur Ernährungsberatung auf einem Privatrezept oder Überweisungsschein.
Private Krankenkassen beteiligen sich generell nur, wenn Sie unter einer ernährungsabhängigen Krankheit leiden und diese Leistung in Ihrem Vertrag enthalten ist. Es besteht aber ein gewisser Verhandlungsspielraum, klären Sie diesen bitte direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Manche Krankenkassen verlangen vor Beratungsbeginn einen Kostenvoranschlag. Dieser kann von Ihrer Ernährungsberaterin ausgestellt werden, wenn Sie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vorlegen.
Üblicherweise schicken wir Ihnen nach einem Beratungszyklus (meist 5 Beratungen) eine Rechnung. Diese überweisen Sie direkt an uns und reichen sie dann zur Erstattung bei Ihrer Krankenkasse ein.
In begründeten Ausnahmen ist es möglich, dass wir den bewilligten Krankenkassenanteil direkt von der Kasse bekommen und Ihnen nur den Eigenanteil in Rechnung stellen. Hierzu benötigen wir von Ihnen eine Abtretungserklärung.